Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Fall: Aktive Dienstleistung - Ansässigkeit des Empfängers
Fall: Aktive Dienstleistung - Ansässigkeit des Empfängers
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die deutsche K ist in Südtirol für die Saison als Skilehrerin tätig. Eine chinesische Familie, die in Rom ansässig ist, bucht Privatstunden bei K.
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Einordnung des Falls
Fall: Aktive Dienstleistung - Ansässigkeit des Empfängers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es handelt sich vorliegend um die aktive Dienstleistungsfreiheit.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der persönliche Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit ist für K als Dienstleistungserbringerin eröffnet.
Genau, so ist das!
3. Damit der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit eröffnet ist, müssen alle Beteiligten Unionsbürger sein.
Nein, das trifft nicht zu!
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