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Fall: Passive Dienstleistungsfreiheit - Ansässigkeit des Empfängers
Sachverhalt
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Fall: Gesellschaften
Deutsche Skilehrerin K gründet die Gesellschaft S, über die sie auch Skikurse in Südtirol anbietet. Die Gesellschaft hat ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptniederlassung in München.

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Familienangehörige als Begünstigte
Philippine C heiratet Spanier S in Valencia. S betreibt ein spanisches Unternehmen, welches Werbeflächen an Kunden aus anderen Mitgliedstaaten verkauft, wofür S auch dorthin reist. Cs Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte wurde von spanischen Behörden abgelehnt.