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Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV – Vertiefung Keck („DocMorris I“)
Sachverhalt
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Grundfall: Geschriebene Rechtfertigungsgründe
Das deutsche Autohaus A versteigert in Paris gebrauchte Kfz. Französische Behörden untersagen die Versteigerung, weil nicht sicher festgestellt werden kann, ob die Eigentümer der Fahrzeuge im französischen Handelsregister eingetragen waren. Die Behörden befürchten Diebstahl und Hehlerei.

Grundfall: Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen
G ist ein niederländisches Unternehmen, welches Pferdefleisch verarbeitet und vertreibt. Ein niederländisches Gesetz verbietet jedoch die Lagerung, Verarbeitung und somit mittelbar auch die Ausfuhr von Pferdefleisch. G sieht in dem Verbot eine Verletzung der Warenverkehrsfreiheit.