§ 241 Abs. 1 Alt. 2
19. Juli 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erklärt dem O, er werde dessen Schwester S "vermöbeln", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
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