§ 241 Abs. 1 Alt. 2

16. April 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T erklärt dem O, er werde dessen Schwester S "vermöbeln", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.

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Einordnung des Falls

§ 241 Abs. 1 Alt. 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat den O mit der Begehung eines gegen eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht (§ 241 Abs. 2 StGB).

Nein!

Hier ist aus den Begleitumständen nicht sichtbar, dass die Äußerung des T sich auf ein Verbrechen i.S.d. § 12 Abs. 1 StGB gegenüber der Schwester des O richtet. Zugunsten des Täters muss von einer Körperverletzung gemäß § 223 StGB (Vergehen nach § 12 Abs. 2 StGB) ausgegangen werden. Somit liegt keine taugliche Handlung im Sinne des § 241 Abs. 2 StGB vor.Die zweite Handlungsalternative des § 241 Abs. 2 StGB erfordert aufgrund der Schwere des Deliktes (Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB) und zur Vermeidung der Ausuferung des Tatbestandes ein gewisses Näheverhältnis des Nötigungsadressaten zum Dritten. Dabei ist stets am Einzelfall zu argumentieren.
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2. T hat den O mit der Begehung einer gegen eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit bedroht (§ 241 Abs. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Die Bedrohung erfordert, dass der Täter die von seinem Willen abhängige Begehung einer in § 241 Abs. 1 StGB genannten rechtswidrigen Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB) in Aussicht stellt. Erwähnt ist darin ausdrücklich die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung nach § 223 StGB). Hier ist aus den Begleitumständen erkennbar, dass die Äußerung des T sich auf eine Körperverletzungshandlung (Vergehen nach § 12 Abs. 2 StGB) gegenüber der Schwester des O richtet. Eine solche Handlung ist explizit im Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB erfasst. Somit liegt eine taugliche Handlung im Sinne des § 241 Abs. 1 StGB vor.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted

Juraddicted

6.1.2025, 17:22:13

wieso liegt hier kein `Vortäuschen vor, das mangels Verbrechen nicht strafbar ist? Was braucht es dafür “mehr”? Vielen Dank :)

PK

P K

8.1.2025, 23:10:30

"Vermöbeln" kann sein, man haut der anderen Person eine auf die Schnauze oder amputiert ihr ein Bein. Nur Letzteres wäre ein Verbrechen (

§ 226 StGB

).

Juraddicted

Juraddicted

9.1.2025, 11:30:14

Dankeschön für deine Mühe! :) Ich habe die Frage nicht gut formuliert, weil es mir eher um das Problem beim Vortäuschen (in Bezug auf den Vertiefungshinweis) ging: „Die zweite Handlungsalternative des § 241 Abs. 2 StGB erfordert aufgrund der Schwere des Deliktes (Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB) und zur Vermeidung der Ausuferung des Tatbestandes ein gewisses Näheverhältnis des

Nötigung

sadressaten zum Dritten. Dabei ist stets am Einzelfall zu argumentieren.“ Das hatte ich so verstanden, dass in unserem Fall „keine ausreichende Nähe vorgetäuscht“/ vorhanden sei (und zusätzlich es eh wegen

in dubio pro reo

kein Verbrechen ist) und habe mich gefragt, wie man eine solche Vortäuschen muss? Das Opfer kann ja sehr wohl glauben (Wie hier), dass man seine Angehörigen kennt (obwohl der Täter diese nicht kennt). Oder bestimmt man das rein objektiv (hier also (-) und der Täter kann behaupten, was er will? Oder kommt es nur auf die Nähe zwischen drittem und Opfer an? Was ist, wenn der Täter dort subjektiv irrt? Dann bestimmt man auch nur objektiv? Hoffe, ich habe es nicht noch verwirrender gemacht…

PK

P K

9.1.2025, 15:49:20

Wenn der Täter droht, die Schwester von O zu vermöbeln, aber weiß, dass er keine Schwester hat, dann ist zwar objektiv eine entsprechende

Drohung

gegeben, subjektiv fehlt es aber am

Vorsatz

. Für den objektiven Tatbestand kommt es m.E. auf die Äußerung an und Schwester = nahestehende Person. Wenn der Täter ins Blaue hinein, den O damit bedroht, dessen Schwester zu vermöbeln, obwohl er nicht weiß, dass er eine Schwester hat oder nicht hat, kann man über bedingten

Vorsatz

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