§ 241 Abs. 1 Alt. 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erklärt dem O, er werde dessen Schwester S "vermöbeln", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
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Einordnung des Falls
§ 241 Abs. 1 Alt. 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O mit der Begehung eines gegen eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht (§ 241 Abs. 2 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den O mit der Begehung einer gegen eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit bedroht (§ 241 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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