Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Unpfändbarkeit von Zuschlägen für Sonntagsarbeit – Pfändungsverbot bei Zwangsvollstreckung
Unpfändbarkeit von Zuschlägen für Sonntagsarbeit – Pfändungsverbot bei Zwangsvollstreckung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S arbeitet in einem Freibad. Zusätzlich zu seinem Entgelt enthält er Zuschläge für Arbeit an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen. G hat gegen S einen Titel auf Zahlung, der mit einer Vollstreckungsklausel versehen ist und S zugestellt wurde. G möchte die Zuschläge pfänden. Einen Antrag auf Zwangsvollstreckung hat er gestellt.
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Einordnung des Falls
Unpfändbarkeit von Zuschlägen für Sonntagsarbeit – Pfändungsverbot bei Zwangsvollstreckung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des S setzt voraus: Klausel, Antrag, Titel, Zustellung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. G betreibt die Zwangsvollstreckung wegen einer Zahlungsforderung.
Genau, so ist das!
3. Die Zwangsvollstreckung richtet sich vorliegend nach §§ 828 ff. ZPO.
Ja, in der Tat!
4. Die Pfändung des Anspruchs des S gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung der Zuschläge für Samstags- bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit erfolgt im Wege der Pfändung und Inbeschlagnahme.
Nein!
5. Die Zuschläge für die Arbeit am Samstag sind pfändbar.
Genau, so ist das!
6. Die Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen fallen unter das Pfändungsverbot des § 850a Nr. 3 Var. 7 ZPO („Erschwerniszulage“).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Silvia
26.12.2019, 17:42:22
War bei der Erschwerniszulage nicht eher §850aNR7 ZPO gemeint?
simp4zuko
1.6.2021, 08:42:37
Ne, in 850a Nr.3 steht „(...) sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen“
xxx
17.8.2021, 07:24:22
Die Merkhilfen sind gut! Weiter so
Lukas_Mengestu
18.11.2021, 10:03:53
Super, das freut uns sehr :-)