Ein-Mann-Demonstration
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
X marschiert allein mit einem Schild vor der Universität auf und ab und protestiert gegen die Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen.
Diesen Fall lösen 96,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ein-Mann-Demonstration
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs des Art. 8 Abs. 1 GG ist eine Versammlung erforderlich.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Person ist ausreichend für eine Versammlung.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Yumiko
15.8.2021, 15:12:24
Die Rubrik mit dem Klausurhinweis ist super, didaktisch sehr wertvoll. Wäre schön, wenn ihr dieses Konzept weiter ausbauen könntet auch auf andere Fälle
Wendelin Neubert
17.8.2021, 10:22:25
Danke dir Yumiko! Genau, wir setzen das jetzt konsequent um für alle neuen Inhalte und fügen das nachträglich hinzu bei den Inhalten, die wir bereits vor Einführung dieses Features erstellt hatten. Herzliche Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Vincent
23.8.2021, 19:14:58
Kann mich dem nur anschließen: Subsumtion und Klausurhinweis helfen mir wirklich enorm! Danke
Wendelin Neubert
26.8.2021, 12:23:10
Das freut uns, Vincent! ☺️