Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärung bei unberechtigter Annahmeverweigerung (Zugangsvereitelung)
Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärung bei unberechtigter Annahmeverweigerung (Zugangsvereitelung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S will seinem Vermieter V kündigen. Er teilt dies dem V auch telefonisch mit. Die Kündigung muss bis zum 3. des Monats erklärt werden. S will sichergehen und schickt sie als Einschreiben mit Rückschein. Postbote P will sie V am 2.3. zustellen, V verweigert die Annahme.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärung bei unberechtigter Annahmeverweigerung (Zugangsvereitelung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung ist in den Machtbereich des V gelangt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. V muss sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so behandeln lassen, als sei ihm die Kündigung im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung zugegangen.
Ja!
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