Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter

Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter

26. August 2025

13 Kommentare

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F ist im sechsten Monat schwanger. Bei einer Autofahrt rammt B ihr Fahrzeug. F bricht sich dabei eine Rippe. Ihre Leibesfrucht erleidet einen Gehirnschaden. Drei Monate später bringt F die T zur Welt. T leidet aufgrund des Gehirnschadens an spastischen Lähmungen.

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