Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
26. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist im sechsten Monat schwanger. Bei einer Autofahrt rammt B ihr Fahrzeug. F bricht sich dabei eine Rippe. Ihre Leibesfrucht erleidet einen Gehirnschaden. Drei Monate später bringt F die T zur Welt. T leidet aufgrund des Gehirnschadens an spastischen Lähmungen.
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