Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
16. Februar 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist im sechsten Monat schwanger. Bei einer Autofahrt rammt B ihr Fahrzeug. F bricht sich dabei eine Rippe. Ihre Leibesfrucht erleidet einen Gehirnschaden. Drei Monate später bringt F die T zur Welt. T leidet aufgrund des Gehirnschadens an spastischen Lähmungen.
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Einordnung des Falls
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat das Rechtsgut Körper/Gesundheit der F verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem er den Unfall verursacht hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat das Rechtsgut Körper/Gesundheit der T verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem er den Unfall verursacht hat, obwohl T zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht geboren war.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HannaHaas
12.1.2025, 13:36:38
“Gesundheitsverletzungen kann auch erleiden, wer zur Zeit der Verletzungshandlung noch nicht geboren oder noch nicht einmal gezeugt war.” Was ist denn damit gemeint, mit noch nicht einmal gezeugt, das verstehe ich hier leider im Kontext nicht..
RechtUndBillig
24.1.2025, 22:11:50
Gesundheitsverletzung wenn noch nicht mal gezeugt?! Bitte Beispiel.
as.mzkw
1.2.2025, 07:56:44
@[RechtUndBillig](240331) So ist es, nennt sich nondum conceptus. Beispiel: Einer Frau wird luisches Blut übertragen. Bald darauf wird die Frau schwanger, das Kind kommt mit Syphilis zur Welt. Es hat Ersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt, der für die Transfusion verantwortlich war. (Vgl. Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 20. Dezember 1952, Az.: II ZR 141/51 - BGHZ 8, 243.)