Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Betrieblich veranlasste Tätigkeit II
Betrieblich veranlasste Tätigkeit II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Den Auszubildenden Max und Moritz ist in der Mittagspause langweilig. Sie entschließen sich die nahegelegenen Gabelstapler für eine Wettfahrt zu nutzen. Da Max (M) die Gabel nicht runtergefahren hat, bleibt er am Werkstor hängen, wodurch die Gabel abknickt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M ist hinsichtlich der Schäden am Gabelstapler haftungsprivilegiert, wenn die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs Anwendung finden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. M gehört zum geschützten Personenkreis.
Genau, so ist das!
3. Liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nils
12.11.2024, 18:56:04
Nicht eingefahren hat M den Mast, nicht die Gabeln 🙃
Linne_Karlotta_
15.11.2024, 16:44:38
Hallo Nils, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team