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Berichterstattung über unbefugte erpresserische Verbreitung von Nacktfotos einer Sängerin
Berichterstattung über unbefugte erpresserische Verbreitung von Nacktfotos einer Sängerin
29. August 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (8.249 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lena Meyer-Landrut wird mit Nacktfotos, die sie für ihren Freund angefertigt hat, erpresst. Die BILD berichtet darüber mit den Schlagzeilen „Privatbilder aufgetaucht! Lena mit Nacktfotos erpresst!“ und „Lena lebt seit zwei Jahren mit der Nacktfoto-Angst“. Im Artikel steht: „Die Bilder sind mit wenigen Klicks auffindbar.“ Außerdem enthält der Artikel Interneteinträge des Erpressers, in denen er die Bilder als „einzigartig“ und als ein „Masturbatorium“ bezeichnet.
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