Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2019
Berichterstattung über unbefugte erpresserische Verbreitung von Nacktfotos einer Sängerin
Berichterstattung über unbefugte erpresserische Verbreitung von Nacktfotos einer Sängerin
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lena Meyer-Landrut wird mit Nacktfotos, die sie für ihren Freund angefertigt hat, erpresst. Die BILD berichtet darüber mit den Schlagzeilen „Privatbilder aufgetaucht! Lena mit Nacktfotos erpresst!“ und „Lena lebt seit zwei Jahren mit der Nacktfoto-Angst“. Im Artikel steht: „Die Bilder sind mit wenigen Klicks auffindbar.“ Außerdem enthält der Artikel Interneteinträge des Erpressers, in denen er die Bilder als „einzigartig“ und als ein „Masturbatorium“ bezeichnet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Berichterstattung über unbefugte erpresserische Verbreitung von Nacktfotos einer Sängerin
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Lena hat gegen die BILD einen Anspruch auf Unterlassung, wenn die Berichterstattung ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht rechtswidrig beeinträchtigt (§ 1004 Abs. 1 BGB analog).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Anspruch ist ausgeschlossen, weil Lena die Bilddateien freiwillig an ihren Freund weitergegeben hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Beeinträchtigung Lenas durch die Berichterstattung der BILD ist rechtswidrig.
Ja, in der Tat!
4. Lena ist nicht schutzwürdig, weil sie bei Instagram selbst freizügige Bilder von sich veröffentlicht.
Nein!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!