Begriff des Berufs 6: Dauerhaftigkeit 1

22. November 2024

4,8(6.992 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Jurastudentin S will nach dem Examen um die Welt reisen. Damit sie sich das leisten kann, nimmt sie für die Dauer der Semesterferien einen Job als Kellnerin an. Der reiche Rektor der Universität lehnt Nebenjobs ab und möchte sie verbieten.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Begriff des Berufs 6: Dauerhaftigkeit 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst auch die berufliche Tätigkeit von Studenten.

Ja!

Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in ideeller und materieller Hinsicht der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient. Für den Berufsbegriff ist es daher unerheblich, ob der Grundrechtsträger etwa Schüler, Student oder Rentner ist. Er umfasst sowohl bekannte und etablierte Berufsbilder als auch frei gewählte, neu entstandene, untypische und frei erfundene Betätigungen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Weil der Berufsbegriff voraussetzt, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist, fallen Ferien- und Gelegenheitsjobs wie der von S aus dem Schutzbereich der Berufsfreiheit heraus.

Nein, das ist nicht der Fall!

Der Berufsbegriff wird denkbar weit verstanden. Dies gilt auch für das Merkmal der Dauerhaftigkeit. Dies setzt nicht voraus, dass die Tätigkeit ständig ausgeübt wird. Auch Gelegenheits- oder Ferienjobs sowie periodisch wiederkehrende Tätigkeiten sind im Sinne des Berufsbegriffs des Art. 12 Abs. 1 GG auf Dauer angelegt. Der Job als Kellnerin in den Semesterferien fällt in den sachlichen Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen