Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Begriff des Berufs 6: Dauerhaftigkeit 1
Begriff des Berufs 6: Dauerhaftigkeit 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin S will nach dem Examen um die Welt reisen. Damit sie sich das leisten kann, nimmt sie für die Dauer der Semesterferien einen Job als Kellnerin an. Der reiche Rektor der Universität lehnt Nebenjobs ab und möchte sie verbieten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Begriff des Berufs 6: Dauerhaftigkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst auch die berufliche Tätigkeit von Studenten.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil der Berufsbegriff voraussetzt, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist, fallen Ferien- und Gelegenheitsjobs wie der von S aus dem Schutzbereich der Berufsfreiheit heraus.
Nein, das ist nicht der Fall!
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