Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Begriff des Berufs 8: Lebensgrundlage 1
Begriff des Berufs 8: Lebensgrundlage 1
21. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (10.229 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Goldschmiedin G verdient mit ihrem Schmuck nicht genug Geld, um ihren exquisiten Lebensstil zu finanzieren. Deshalb betreibt sie als Nebenjob noch ein Café, durch das sie ca. 15 % ihres Einkommens erwirtschaftet. Das Gewerbeamt möchte das Café schließen.
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