Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Begriff des Berufs 8: Lebensgrundlage 1
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Begriff des Berufs 8: Lebensgrundlage 1
22. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
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