Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Begriff des Berufs 7: Dauerhaftigkeit 2
Begriff des Berufs 7: Dauerhaftigkeit 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudent J möchte sich ein Jurafuchs-Jahresabo zulegen. Dafür braucht er nicht viel Geld. Deshalb nimmt er einmalig eine Tätigkeit in der Klausuraufsicht einer anderen Fakultät an. Rektor R sieht auch diese Tätigkeit mit Argwohn.
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Einordnung des Falls
Begriff des Berufs 7: Dauerhaftigkeit 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in ideeller und materieller Hinsicht der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil der Berufsbegriff voraussetzt, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist, fallen einmalige Erwerbsakte wie der von J aus dem sachlichen Schutzbereich der Berufsfreiheit heraus.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
F
23.7.2024, 19:14:13
“…dafür braucht er nicht viel Geld…” kurz Werbung versteckt😂