Gegenstand des Gewaltverbots III: De-minimis-Schwellenwert? 2
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staat M und Nachbarstaat D streiten um den gemeinsamen Grenzverlauf. Nach Verhandlungen beruhigt sich die Lage. Einige Soldaten des M beschließen, zum Sonnenbaden die Strände in D aufzusuchen. Unentdeckt können sie in ihr Lager zurückkehren.
Einordnung des Falls
Gegenstand des Gewaltverbots III: De-minimis-Schwellenwert? 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gewaltanwendung liegt vor, wenn ein Staat militärische Mittel oder Waffen gegen einen anderen Staat einsetzt.
Ja!
2. Hier liegt eine Gewaltanwendung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!