Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen
Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Salafist S patrouilliert als „Sharia Police“ durch K-Stadt. Er beabsichtigt „unislamisches“ Verhalten junger Muslime aufzuspüren und notfalls mithilfe von Drohgebärden zu unterbinden. Polizistin P greift ein, als S einem Fußgänger das Feierabendkölsch aus der Hand schnappt, und verweist S der Fußgängerzone.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die religiöse Betätigungsfreiheit ist weit zu verstehen und schützt das Recht des Einzelnen, sich glaubensgeleitet zu verhalten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die religiöse Betätigungsfreiheit erfasst jegliches Verhalten, das religiös motiviert erfolgt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.