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Reichweite des Schutzes: Verhalten muss als plausibel glaubensgeleitet erscheinen
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Tragen eines Kopftuchs
Schülerin S ist gläubige Muslimin und trägt gemäß den Vorschriften ihrer Religion ein Kopftuch. Ihre Mitschüler sind der Meinung, es reiche völlig aus, wenn S ihr Kopftuch zu Hause trage. S lehnt dies ab. Auf Drängen der Mitschüler verweist Direktor D die S schließlich der Schule.
Tragen eines Gesichts-verhüllenden Schleiers (Niqab/Burka)
Die Musliminnen S und F tragen einen Ganzkörperschleier, der lediglich die Augen zeigt (Niqab). S trägt den Niqab aus religiöser Überzeugung. F wird von ihrem Bruder gezwungen. Der Gesetzgeber erlässt ein Niqab-Verbot mit dem Argument, dem Koran lasse sich keine Pflicht zum Niqab-Tragen entnehmen.