Verfälschen echte Urkunde 2
16. Februar 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin T hat es aufgegeben, den strafrechtlichen Schein auf legale Weise zu erwerben. Am Ende der Abschlussklausur nutzt sie eine Unachtsamkeit der Aufsicht und nimmt die Klausur von 18-Punkte-Kandidat K vom Stapel, radiert die Matrikelnummer des K aus und ersetzt sie mit ihrer eigenen.
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Einordnung des Falls
Verfälschen echte Urkunde 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn die Urkunde ihre Urkundeneigenschaft verloren hat, kann sie trotzdem noch verfälscht werden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T die Matrikelnummer des K ausradiert und durch ihre eigene ersetzt, hat sie eine echte Urkunde verfälscht (§ 267 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Nein!
3. T hat eine unechte Urkunde hergestellt, indem sie die Matrikelnummer des K ausradiert und durch ihre eigene ersetzt. (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. T hat jedoch andere Straftatbestände verwirklicht.
Ja, in der Tat!
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