Berechtigung hinsichtlich des Grundstücks
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist insolvent. Ein Insolvenzverwalter ist schon bestellt. E nimmt ein Darlehen bei G auf, welcher eine Sicherheit verlangt. E und G einigen sich über die Bestellung einer Hypothek am Grundstück des E zugunsten des G. Die Hypothek wird eingetragen und es erfolgt auch die Briefübergabe.
Einordnung des Falls
Berechtigung hinsichtlich des Grundstücks
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zur wirksamen Bestellung einer Hypothek bedarf es einer Einigung.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. Es fehlt an der Berechtigung des E, die Hypothek zu bestellen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
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ANY
2.2.2022, 13:17:11
Eine Fortsetzung zur Frage des gutgläubigen Erwerbs würde ich hier noch sinnvoll finden

Lukas_Mengestu
3.2.2022, 14:28:41
Danke für den Hinweis, ANY. Das werden wir noch ergänzen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team