Zivilrecht

Sachenrecht

Grundpfandrechte

Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 BGB – Voraussetzungen

Bestellung der Briefhypothek, §§ 873, 1116 Abs. 1, 1117 BGB – Voraussetzungen

29. August 2025

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Die Bonität des Grundstückseigentümers E verschlechtert sich. Daher bestellt er G zur Absicherung eines bestehenden Darlehens eine Briefhypothek an seinem Grundstück. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Danach erhält G den Hypothekenbrief von E.

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