Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Dimensionen des Meinungsbegriffs: Tatsachenbehauptungen, die nicht zur Meinungsbildung Dritter beitragen
Dimensionen des Meinungsbegriffs: Tatsachenbehauptungen, die nicht zur Meinungsbildung Dritter beitragen
27. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (36.049 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Bundesregierung (B) erhebt im Rahmen einer bundesweiten Volkszählung Daten über Arbeitsplatz und Wohnort aller Bürger. Nörglerin N fragt sich, ob sie diese statistische Erhebung in ihrer negativen Meinungsfreiheit beeinträchtigt.
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