Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Dimensionen des Meinungsbegriffs: Tatsachenbehauptungen, die nicht zur Meinungsbildung Dritter beitragen

Dimensionen des Meinungsbegriffs: Tatsachenbehauptungen, die nicht zur Meinungsbildung Dritter beitragen

27. August 2025

8 Kommentare

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Klassisches Klausurproblem

Die Bundesregierung (B) erhebt im Rahmen einer bundesweiten Volkszählung Daten über Arbeitsplatz und Wohnort aller Bürger. Nörglerin N fragt sich, ob sie diese statistische Erhebung in ihrer negativen Meinungsfreiheit beeinträchtigt.

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