Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Mischung aus wertenden und tatsächlichen Elementen (1)
Mischung aus wertenden und tatsächlichen Elementen (1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei B wird eine polizeiliche Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Anschließend sagt B zum Polizisten P, dass dieser diese Gelegenheit nur genutzt hat, um verbotene Substanzen zu deponieren. So könne man ihm etwas unterschieben.
Diesen Fall lösen 82,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mischung aus wertenden und tatsächlichen Elementen (1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bs Äußerung, dass P dem B verbotene Substanzen untergeschoben hat, stellt eine Tatsachenbehauptung dar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt Bs Äußerung zugleich ein Werturteil dar?
Genau, so ist das!
3. Für die Einordnung von Aussagen, die eine Mischung aus Tatsachen und Werturteilen aufweisen, ist das Gesamtkonzept der getätigten Äußerung relevant.
Ja, in der Tat!
4. Vorliegend stellt das Gesamtkonzept der getätigten Äußerung ein Werturteil dar.
Ja!
7 Tage kostenlos* ausprobieren
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Bubbles
6.10.2023, 12:59:03
Wenn bereits Tatsachenbehauptungen idR in den sachlichen SB fallen (wie sie es vermutlich auch im vorliegenden Fall würde), warum muss dann noch nach dem Schwerpunkt der Äußerung differenziert werden?
Sparvey Hecter (StGBae)
11.7.2024, 16:55:16
Einfach Bubbles aus Trailerpark Boys auf Jurafuchs xDD
chu
6.1.2024, 13:22:53
Liebes Jurafuchs-Team, bei einer der Antworten zu dieser Aufgabe befindet sich ein Kasten "Erklärung" ohne Inhalt.
Leo Lee
7.1.2024, 12:24:44
Hallo Chu, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Fehler nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo