Rückgabe der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Obwohl der Mietvertrag nach Kündigung durch Mieter M mit Ablauf des 30.9. endet, zieht M erst am 31.10. aus der Mietwohnung aus. Vermieter V entgeht dadurch die Vermietung an den Nachmieter N für diesen Monat, der die doppelte Miete gezahlt hätte.
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Einordnung des Falls
Rückgabe der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hinsichtlich der Weiternutzung der Wohnung kann V gegen M nur aus Bereicherungsrecht vorgehen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat gegen M grundsätzlich auch einen Anspruch aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.
Genau, so ist das!
3. Die Nutzungsentschädigung aus § 546a Abs. 1 BGB schließt andere Schadensersatzansprüche - wie etwa Schadensersatz wegen Verzugs - aus.
Nein, das trifft nicht zu!
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