Grenzstein, Jäger
25. Januar 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (8.592 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die rüstige T versetzt in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Grenzstein ihrer direkten Nachbarin N weiter auf deren Grundstück. Auf dem so neu hinzugewonnen Grundstücksteil möchte T ein lang ersehntes Hochbeet anlegen.
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Einordnung des Falls
Grenzstein, Jäger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Grundstücksteil ist eine "bewegliche Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jura 440
23.10.2022, 12:39:07
Wieso kann der Grenzstein nicht tatsächlich fortgeschafft werden ? T hat ihn doch versetzt.
Lukas_Mengestu
23.10.2022, 13:41:33
Hallo Jura 440, hier musst Du zwischen dem Grenzstein und dem Grundstücksteil differenzieren. Das Grundstück ist eine Immobilie, also eine unbewegliche Sache. Allein dadurch, dass der Grenzstein bewegt wird, wird das Grundstück ja nicht fortgeschafft. Immobilien können insoweit nicht nach
§ 242 StGBweggenommen werden. Vielmehr macht sich T hier wegen Veränderung einer Grundstücksbezeichnung (§ 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB) strafbar. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
AJR
25.11.2024, 23:32:16
Ihr verwendet hier, sicher nicht absichtlich, mit "Nacht und Nebel Aktion" ein geflügeltes Wort, das aber auch für NS-Unrecht steht. Ich fände es gut, einen anderen Begriff zu verwenden – auch vor dem Hintergrund der Sensibilisierung zum Thema NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung.
Lukas_Dunkel
14.1.2025, 12:14:46
AJR
14.1.2025, 12:25:01
@[Lukas_Dunkel](226545) Warum sollte irgendjemand “mit
Vorsatz” einen NS-Zusammenhang suchen? Wozu? Die historische Tatsache ist, dass Adolf Hitler im Dezember 1941 einen sog. Führererlass verordnet hat, der als “Nacht- und Nebel-Erlass” bezeichnet wurde und die Umsetzung durch die Wehrmacht als “Nacht- und Nebel-Aktion”. Gerichtet war beides gegen Personen, die den Nationalsozialist:innen Widerstand geleistet haben, in Deutschland und anderen europ. Ländern. Über 7.000 Menschen lies die Wehrmacht damals “verschwinden”. In den Nürnberger Prozessen (u.a.) wurde die N.N.-Aktion als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erkannt. Daran zu erinnern, gerade als Jurist:in, ist kein Blödsinn, sondern Auseinandersetzung mit deutschen NS-Verbrechen, begangen durch Soldaten und Jurist:innen.
Lukas_Dunkel
14.1.2025, 16:47:18
„Eine Nacht-und-Nebel-Aktion“ ist unter anderem aber auch einfach Umgangssprache. Ganz einfach kurz und knapp: Ich schätze kaum, jemand bringt das in diesem Zusammenhang mit der NS Zeit in Verbindung außer man möchte es unbedingt. Mir persönlich kam nicht 1 Sekunde der Gedanke, an den Erlass, bis ich deinen Kommentar gelesen hab. Um es mal ganz dumm zu formulieren… Hitler hat auch Brot gegessen und hat es „Brot“ genannt. Ab einem bestimmten Punkt ist politische Korrektheit, einfach nur übertrieben und nimmt die Ernsthaftigkeit des Gedanken dahinter und das hier ist meiner Meinung nach einfach ein gutes Beispiel.
AJR
14.1.2025, 16:50:44
@[Lukas_Dunkel](226545) jemand der “Hitler hat auch Brot gegessen” mit einem Argument in der Auseinandersetzung mit NS-Unrecht hält, braucht sich um Ernsthaftigkeit offensichtlich keine Gedanken mehr machen. Ich weiß nicht, warum Du glaubst daraus eine vermeintliche Auseinandersetzung politischer Lager machen zu müssen, aber das wird dem Thema genauso wenig gerecht wie ein Ausruhen auf persönlicher Unwissenheit.