Grenzstein, Jäger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die rüstige T versetzt in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Grenzstein ihrer direkten Nachbarin N weiter auf deren Grundstück. Auf dem so neu hinzugewonnen Grundstücksteil möchte T ein lang ersehntes Hochbeet anlegen.
Einordnung des Falls
Grenzstein, Jäger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Grundstücksteil ist eine "bewegliche Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!