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Ausschluss nach § 817 S. 2: Radarwarngerät
7. April 2026
33 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Preis von €1.000. Für beide erkennbar ist der Vertragszweck, das Gerät im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung zu verwenden. Das Gerät warnt K mehrfach nicht vor Radarfallen. Daraufhin will K das Gerät zurückgeben und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises.
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