Radarwarngerät
18. Juli 2023
21 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K fährt gerne schnell Auto. Um weiterhin die Geschwindigkeitsgrenzen zu überschreiten, ohne geblitzt zu werden, kauft sie sich bei V ein Radarwarngerät für €1000. V war sich der Verwendung bewusst. Eine Warnung blieb jedoch aus, sodass K das Gerät zurückgeben möchte.
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Einordnung des Falls
Radarwarngerät
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Benutzung eines Radarwarngerätes im Straßenverkehr, um sich einer Radarkontrolle zu entziehen, rechtlich untersagt?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Untersagt § 23 Abs. 1 c StVO den Erwerb des Radarwarngerätes?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Verstößt der Kaufvertrag gegen die guten Sitten?
Ja, in der Tat!
4. Ist der Kaufvertrag als nichtig anzusehen?
Ja!
5. Kann K den Kaufpreis nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zurückfordern?
Nein, das ist nicht der Fall!
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