Radarwarngerät
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K fährt gerne schnell Auto. Um weiterhin die Geschwindigkeitsgrenzen zu überschreiten, ohne geblitzt zu werden, kauft sie sich bei V ein Radarwarngerät für €1000. V war sich der Verwendung bewusst. Eine Warnung blieb jedoch aus, sodass K das Gerät zurückgeben möchte.
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Einordnung des Falls
Radarwarngerät
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Benutzung eines Radarwarngerätes im Straßenverkehr, um sich einer Radarkontrolle zu entziehen, rechtlich untersagt?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Untersagt § 23 Abs. 1 c StVO den Erwerb des Radarwarngerätes?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Verstößt der Kaufvertrag gegen die guten Sitten?
Ja, in der Tat!
4. Ist der Kaufvertrag als nichtig anzusehen?
Ja!
5. Kann K den Kaufpreis nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zurückfordern?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Seriouz0G
20.4.2023, 20:52:24
Nach welcher Norm ist der Kaufvertrag nichtig? Nach § 134 i.V.m. § 23 I c StVO oder nach § 138? Es ist ja anscheinend nicht unumstritten, ob § 23 I c StVO den Charakter eines Verbotsgesetzes i.S.d. § 134 hat. Oder läuft es hier so ab, dass man den § 23 I c StVO als „herrschende Rechts- und Sozialmoral“ betrachtet, um somit den unbestimmten Rechtsbegriff der guten Sitten dahingehend auszufüllen, dass der Erwerb eines Radarwarngerätes gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden verstößt? Danke im Voraus
Edward Hopper
4.10.2023, 22:00:25
Der Vertrag ist nach § 138 sittenwidrig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob § 23 StVO ein verbotsgesetz ist, denn dagegen wird beim Kauf ja nicht verstoßen, dieser verbietet die Nutzung im Straßenverkehr (nicht Besitz, Erwerb und Vertrieb). § 138 sagt Anstandsgefühl aller billig und gerechtdenkenden. Konkret kommt es darauf an, wozu das genutzt werden soll. Wenn beide wissen er will damit gegen die StVo verstoßen ist es sittenwidrig diese dinger zu verkaufen und somit nichtiger Kaufvertrag. Man denkt sozusagen ums Eck. Beispielsweise wäre es anders wenn K die Geräte für ein Physikprojekt kauft um damit einen Roboter oder so zu bauen. Kommt auf den Zweck an.
Seriouz0G
20.4.2023, 20:59:35
Sorry, habs mir nochmal gründlich durchgelsen. All good. :)
Gruttmann
9.4.2024, 16:29:31
Wieso darf man in Deutschland eine Blitzer-App kaufen?
Lukas_Mengestu
11.4.2024, 11:50:57
Hi Gruttmann, hier gilt im Grundsatz das gleiche wie zu Radarwarngeräten. Ein explizites Verbot gibt es hinsichtlich Kauf- und Verkauf nicht. Auch hier dürfte der Vertrag zwar als sittenwidrig einzustufen sein, allerdings ohne Folgen für den Verkäufer, da eine bereicherungsrechtliche Rückforderung des Kaufpreises ausscheidet. Innerhalb der Widerrufsfrist kann aber trotz nichtigem Fernabsatzvertrag der Widerruf erklärt werden (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 25. 11. 2009 – VIII ZR 318/08 - https://lexetius.com/2009,3847). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
hagenhubl
3.5.2024, 13:15:43
Aber das ist doch Schwachsinn. Das Warngerät sorgt doch gerade dafür, dass der Käufer die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält. Oder geht es bei Bußgeldern nur um die Einnahmesteigerung des Staates? Dafür sind doch Steuern da.
Gruttmann
3.5.2024, 19:11:54
@[hagenhubl](233869) ich würde nicht sagen, dass diese Apps dazu da sind die Geschwindigkeitsgrenze einzuhalten. Es wird vor Blitzern gewarnt, sind keine Blitzer da-> fahren die ein oder anderen gerne mal dann schneller.
Juraganter
7.8.2024, 13:56:09
@[hagenhubl](233869) Das Warngerät sorgt lediglich dafür, dass man an den Stellen, an denen gegenwärtig Radarkontrollen stattfinden, ordnungsgemäß fährt, um ein Bußgeld zu vermeiden. Der Zweck ist es nicht, dass man dadurch für alle Verkehrsteilnehmer sicher fährt. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält man ein, indem man auf die Beschilderung achtet. Im Zweifel kann man sich zur Übung Fahrstunden in der Fahrschule nehmen.