Planmäßig (-)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gelegentlich verkauft B Gegenstände, die seine Familie nicht mehr benötigt, auf einem Flohmarkt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Planmäßig (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem B auf dem Flohmarkt Gegenstände verkauft, ist er offen tätig (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja!
3. B verkauft planmäßig Gegenstände auf dem Flohmarkt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sambajamba10
6.5.2024, 09:01:52
Eine mehr oder weniger hilfreiche und bekannte Eselsbrücke für das Handelsgewerbe ist der Senfpate! S - selbständige e - entgeltliche n - nicht f - freiberufliche p - planmäßig auf Dauer angelegte a - aufgeschlossene oder nach Außen gerichtete t - Tätigkeit, die e - erlaubt ist