Fall: Strafverfolgungsvorsorge
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dieb D wurde zum wiederholten Male beim Stehlen erwischt. Diesmal nehmen Polizisten D auf die Wache mit, um ihn umfassend erkennungsdienstlich zu behandeln. Sie meinen, Wiederholungstäter wie D müsse man doch umfassend in die Datenbanken aufnehmen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall: Strafverfolgungsvorsorge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Strafverfolgungsvorsorge ist Aufgabe der Polizei.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gesetzgebungskompetenz für die Strafverfolgungsvorsorge steht ausschließlich den Ländern zu.
Nein!
3. Da die Strafverfolgungsvorsorge in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt, sind Regelungen der Länder auf diesem Gebiet verfassungswidrig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Gegen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge ist nach der Rechtsprechung der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!