Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Entscheidungen von 2019
Erteilung eines Hausverbots für Parteifunktionär der NPD durch Hotelier
Erteilung eines Hausverbots für Parteifunktionär der NPD durch Hotelier
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hotelbetreiberin H untersagt dem ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden N den Aufenthalt in ihrem Hotel. N hält dies für gleichheitswidrig und sieht sich wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt, bleibt aber in allen Instanzen erfolglos und wendet sich nun an das BVerfG.
Diesen Fall lösen 78,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Erteilung eines Hausverbots für Parteifunktionär der NPD durch Hotelier
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Rechtsgrundlage für das gegen N ausgesprochene Verbot ist das Hausrecht der H (§§ 858ff., 903, 1004 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. In dem Privatrechtsverhältnis zwischen N und H finden die Grundrechte des Grundgesetzes unmittelbar Anwendung.
Nein!
3. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) enthält ein objektives Verfassungsprinzip, wonach die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten gleichheitsgerecht zu gestalten sind.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) kann in Ausnahmefällen eine mittelbare Drittwirkung entfalten.
Ja, in der Tat!
5. Vorliegend ist eine mittelbare Drittwirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) zu bejahen, da ein entsprechender Sonderfall gegeben ist.
Nein!
6. Nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG darf niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.
Genau, so ist das!
7. Während H in ihrer Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) und ihrer unternehmerischen Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) betroffen ist, beeinträchtigt das Hausverbot den N nur geringfügig.
Ja, in der Tat!
8. N wird durch das Hausverbot in seinen Grundrechten verletzt.
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
falktghl
13.1.2024, 07:46:29
Hallo könnte man noch das AGG mit reinnehmen?
Timurso
13.1.2024, 10:40:41
Das AGG ist eine zivilrechtliche Regelung, die in öffentlich-rechtlichen Klausuren keine Rolle spielt und der Verfassungs
beschwerde nicht zum Erfolg verhilft. Oder wie sollte man das da unterbringen?
Leo Lee
14.1.2024, 14:47:51
Hallo
falktg, vielen Dank für die gute Frage! In der Tat könnte auf man auf den ersten Blick meinen, das AGG müsse ebenfalls berücksichtigt werden. Beachte allerdings, wie Timurso zutreffend anmerkt, dass wir hier beim BVerfG sind. D.h., hier wird gerügt, dass das Gericht die GRUNDRECHTE im Verhältnis N-Hotel verkannt hat. Deshalb ist das AGG insofern „unnötig“, als gerade diese Benachteiligung diskutiert wird, jedoch im Gewand der Grundrechte (was natürlich intensiver ist als das AGG selbst). D.h., weil hier die Entscheidung des Gerichts angegriffen wird und ihm vorgeworfen wird, er habe die Grundrechte nicht hinreichend beachtet, konzentrieren wir uns hier erstmal nur auf die Grundrechte. Hierzu kann ich die Lektüre von Michael/Morlok Grundrechte 7. Auflage, Rn. 481 ff. empfehlen (findest du bei uns unter Entdecken --> Bücher!) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Natze
4.9.2024, 18:45:33
der Fall kam in zivilrechtlicher Einkleidung als Frage auf Anspruch auf Eingehung eines Fitnesstudiovertrages in BaWü Herbst 2024 ZR 1 dran. (sozusagen als Zusatzfrage; Ansprüche nach dem AGG waren ausgeschlossen)
Linne_Karlotta_
6.11.2024, 15:27:27
Hallo Natze, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team