ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klageänderung

Wann ist § 264 Nr. 3 ZPO anwendbar, obwohl die Veränderung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist?

Wann ist § 264 Nr. 3 ZPO anwendbar, obwohl die Veränderung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist?

18. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Vermieter K klagt gegen B auf Herausgabe des Fahrrads nach Ende des Mietvertrags. Noch vor Zustellung der Klageschrift bei B wird das Fahrrad durch einen schweren Unfall zerstört. K weiß von dem Unfall nichts und hätte es auch nicht wissen müssen.
Kann K seine Herausgabeklage nach § 264 Nr. 3 ZPO in eine Schadensersatzklage umstellen?

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Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO

Kläger K hat gegen die Beklagte B zunächst eine zulässige Klage auf Feststellung erhoben, dass B zum „Ersatz allen Schadens aus dem Verkehrsunfall (…)“ verpflichtet ist. Im Verlauf des Prozesses kann K seinen Schaden genau beziffern und beantragt nun ihre Verurteilung zur Zahlung von € 26.000.

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Beschränkung des Klageantrags, § 264 Nr. 2 ZPO

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