Zivilrecht

Zivilprozessrecht

Klageänderung

Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO

Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO

29. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Kläger K hat gegen die Beklagte B zunächst eine zulässige Klage auf Feststellung erhoben, dass B zum „Ersatz allen Schadens aus dem Verkehrsunfall (…)“ verpflichtet ist. Im Verlauf des Prozesses kann K seinen Schaden genau beziffern und beantragt nun ihre Verurteilung zur Zahlung von € 26.000.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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