Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Materielle Verdachtslage und Verurteilungswahrscheinlichkeit, gesetzlich normierter Verstoß
Materielle Verdachtslage und Verurteilungswahrscheinlichkeit, gesetzlich normierter Verstoß
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stiehlt die Nofretete Statue aus dem Neuen Museum in Berlin. Beweise gibt es keine. Polizistin P verdächtigt A. Da sie mit den Ermittlungen nicht vorankommt, foltert sie A, bis diese schließlich den Fundort der Statue preisgibt. Auf dieser finden sich zahlreiche Fingerabdrücke der A.
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Einordnung des Falls
Materielle Verdachtslage und Verurteilungswahrscheinlichkeit, gesetzlich normierter Verstoß
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat den Straftatbestand des Diebstahls erfüllt (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für einen hinreichenden Tatverdacht genügt allein die materielle Rechtslage.
Nein!
3. Wenn eine Beschuldigte im Prozess schweigt, darf die von ihr zuvor in einer polizeilichen Vernehmung abgegebene geständige Einlassung verlesen werden (§ 254 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Grundsätzlich kann aber eine geständige Einlassung durch Befragung des vernehmenden Beamten in die Verhandlung eingeführt werden.
Ja, in der Tat!
5. Kann As geständige Einlassung in der Hauptverhandlung durch Befragung der P als Beweismittel verwendet werden?
Nein!
6. Da die Statue nur aufgrund der unverwertbaren Aussage gefunden wurde, darf auch diese sowie die Fingerabdrücke darauf nicht als Beweismittel verwendet werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
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