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Verstoß gegen Beweiserhebung, aber kein Beweisverwertungsverbot (Abwägungslehre)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Einführungsfall - Eröffnung des vorgeworfenen Sachverhalts + Belehrung über Schweigerecht
Polizeibeamtin P ist auf Streifendienst. Sie erwischt B dabei, wie B Parfum aus dem Drogeriemarkt entwendet. P schildert B in groben Zügen, dass ihr die Begehung eines Diebstahls vorgeworfen wird und beginnt noch vor dem Drogeriemarkt damit, B Fragen zum Geschehen zu stellen.
Beschuldigter zunächst als Zeuge und ohne Belehrung vernommen, später schweigt er
O wird tot aufgefunden. Die Polizeibeamten trafen am Tatort auf B. Ein Tatmotiv des B ist zunächst nicht bekannt, sodass sich aus seiner Anwesenheit zwar ein gewisser, aber kein konkreter Tatverdacht besteht. B wird als Zeuge vernommen. Erst später verdichtete sich der Verdacht gegen B.