Zivilrechtliche Nebengebiete

Arbeitsrecht

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Krankheitsbedingte Kündigung (fehlende negative Prognose)

Krankheitsbedingte Kündigung (fehlende negative Prognose)

13. Oktober 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Dachdecker D fällt vom Gerüst und erleidet einen komplizierten Beinbruch, sodass er mehrere Operationen benötigt und mindestens ein Jahr lang seine arbeitsvertragliche Tätigkeit als Dachdecker nicht ausüben kann. Arbeitgeber A kündigt D deswegen ordentlich. KSchG ist anwendbar.

Diesen Fall lösen 79,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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