Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Krankheitsbedingte Kündigung (fehlende negative Prognose)
Krankheitsbedingte Kündigung (fehlende negative Prognose)
16. August 2025
5 Kommentare
4,9 ★ (13.833 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dachdecker D fällt vom Gerüst und erleidet einen komplizierten Beinbruch, sodass er mehrere Operationen benötigt und mindestens ein Jahr lang seine arbeitsvertragliche Tätigkeit als Dachdecker nicht ausüben kann. Arbeitgeber A kündigt D deswegen ordentlich. KSchG ist anwendbar.
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