Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag
Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag
13. Februar 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (14.746 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Carla (C) schliesst einen Vertrag über Schlagzeugunterricht an der städtischen Musikschule (M) ab. Die Musikschule ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vertrag zwischen C und M ist schon deswegen öffentlich-rechtlicher Natur, weil M eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt es sich, wenn das öffentliche Recht den Gegenstand des Vertrags – also die im Vertrag geregelten Rechte und Pflichten – prägt.
Ja!
3. Der Musikunterrichtsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.
Nein, das trifft nicht zu!
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