Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag
Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag
2. April 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (15.896 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Carla (C) schliesst einen Vertrag über Schlagzeugunterricht an der städtischen Musikschule (M) ab. Die Musikschule ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet.
Diesen Fall lösen 89,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzungs-Fall: Privat-rechtl. oder öffentl.-rechtl. Vertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vertrag zwischen C und M ist schon deswegen öffentlich-rechtlicher Natur, weil M eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt es sich, wenn das öffentliche Recht den Gegenstand des Vertrags – also die im Vertrag geregelten Rechte und Pflichten – prägt.
Ja!
3. Der Musikunterrichtsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊²
18.8.2022, 17:17:27
Schöner Einstieg! Wäre toll, wenn weitere Fälle zum öffentlich-rechtlichen Vertrag folgen (insbesondere zu den gängigen Problemen) Beste Grüße 🦊 ²

Lukas_Mengestu
19.8.2022, 16:36:17
Lieben Dank, Fuchs². Da sind wir bereits dran! Herzliche Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team