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Fall: Abgrenzung Arbeitnehmerfreizügigkeit
Sachverhalt
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Die in München ansässige, deutsche Rechtsanwältin K ist auf das deutsche Reinheitsgesetz spezialisiert. Sie reist nach Kopenhagen, um dort einen dänischen Mandanten zu beraten, der gerne reines deutsches Bier brauen und vermarkten möchte.
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Abgrenzung Niederlassungsfreiheit („Schnitzer")
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