Öffentliches Recht
Europarecht
Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV
Fall: Abgrenzung Arbeitnehmerfreizügigkeit
Fall: Abgrenzung Arbeitnehmerfreizügigkeit
21. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E beschäftigt in Brüssel marokkanische Staatsangehörige, welche in Belgien eine Arbeitserlaubnis und dort bezahlt werden. Für einen Monat führen sie Arbeiten in Paris durch. Französische Behörden stellen fest, dass sie keine Arbeitserlaubnis in Frankreich besitzen. E erhält ein Bußgeld.
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