Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Keine Anwendung der §§ 104ff. BGB auf Realakte (Verarbeitung, § 950 BGB)
Keine Anwendung der §§ 104ff. BGB auf Realakte (Verarbeitung, § 950 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S findet einen fremden Holzscheit im Wald und schnitzt daraus eine Skulptur.
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Einordnung des Falls
Keine Anwendung der §§ 104ff. BGB auf Realakte (Verarbeitung, § 950 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer aus einem Holzscheit eine Skulptur schnitzt, erwirbt das Eigentum an der Skulptur, sofern nicht der Wert der Verarbeitung erheblich niedriger ist als der Stoffwert des Holzscheits.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn S erst zehn Jahre alt ist, ist er beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Dann erwirbt er das Eigentum an der Skulptur nur, wenn seine Eltern dies genehmigen (§§ 108 Abs. 1, 184 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Vorschriften über Rechtsgeschäfte (§§ 104-185 BGB) sind auf Realakte analog anwendbar, soweit dies Zweck und Eigenart des Realakts und die Interessenlage zulassen.
Nein, das trifft nicht zu!
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