Realakt (Schatzfund, § 984 BGB)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der achtjährige S ist mit seinem Hund im Berliner Grunewald unterwegs. Als der Hund den Ball verliert, entdeckt S unter einem Laubhügel im Erdboden in einer Schachtel einen Ring, der so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. S steckt ihn ein.
Einordnung des Falls
Realakt (Schatzfund, § 984 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eigentumserwerb am Ring (§ 984 BGB) setzt eine Genehmigung der Eltern (§§ 108 Abs. 1, 184 S. 1 BGB) des minderjährigen und damit beschränkt geschäftsfähigen (§106 BGB) S voraus.
Nein!
2. Durch Entdeckung und Inbesitznahme des Rings erwirbt S zur Hälfte Eigentum daran (§ 984 BGB).
Genau, so ist das!