Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre

Mehrseitiges Rechtsgeschäft (Beschluss Mitgliederversammlung)

Mehrseitiges Rechtsgeschäft (Beschluss Mitgliederversammlung)

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Mitgliederversammlung der Flugsportvereinigung Blitz e.V. beschließt mit der erforderlichen Mehrheit, dass die Beiträge erhöht werden. A und B enthalten sich. C, D, E und F stimmen dafür.

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Einordnung des Falls

Mehrseitiges Rechtsgeschäft (Beschluss Mitgliederversammlung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. C, D, E und F haben jeweils eine Willenserklärung abgegeben, die darauf gerichtet ist, dass der Beschluss zustande kommt.

Ja, in der Tat!

Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung. Die Stimmabgabe ist eine Willensäußerung, die auf die Rechtsfolge gerichtet ist, durch Beschlussfassung eine Gesamtwillensbildung im Verein herbeizuführen. C, D, E und F wollen mit ihrem zustimmenden Votum den Beschluss zur Gebührenerhöhung zustande bringen. Auf die Stimmabgabe als Willenserklärung sind die speziellen Vorschriften über Rechtsgeschäfte im Allgemeinen Teil (§§ 104-185 BGB) anwendbar. Die Stimmabgabe eines Geschäftsunfähigen wäre daher nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB).
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2. A und B haben durch ihre Stimmenthaltungen ebenfalls Willenserklärungen abgegeben.

Nein!

Gem. § 32 Abs. 1 S. 3 BGB entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden wie nicht Erschienene behandelt. Damit steht die Stimmenthaltung der Nichtteilnahme an der Abstimmung rechtlich gleich. Im Unterschied zur Abgabe von Ja- oder Nein-Stimmen fehlt es bei der Stimmenthaltung am Merkmal der „Abgabe“. Der Erklärungsgehalt der Stimmenthaltung beschränkt sich darauf, an der Beschlussfassung nicht mitwirken zu wollen bzw. die Unentschiedenheit zu bekunden. Es fehlt insoweit an einem gewollten Rechtserfolg. Nach h.M. ist die Stimmenthaltung keine Willenserklärung.

3. C, D, E und F haben einen Vertrag über den Beschlussgegenstand (Gebührenerhöhung) geschlossen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Der Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch inhaltlich übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen von mindestens zwei Personen zustande kommt. Ein Beispiel ist der Kaufvertrag (§ 433 BGB): Er kommt durch die wechselseitigen Willenserklärungen, z.B. von Käufer („Ich kaufe.“) und Verkäufer („Ich verkaufe.“) zustande. Es gilt das Prinzip der Willensübereinstimmung. Bei der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung ist es anders: Hier werden mehrere gleich gerichtete Willenserklärungen gebündelt. C, D, E und F erklären jeweils parallel: „Ich stimme der Gebührenerhöhung zu.“

4. Die Beschlussfassung durch C, D, E und F ist ein Gesamtakt.

Ja, in der Tat!

Zu den mehrseitigen Rechtsgeschäften zählen neben Verträgen die sog. Gesamtakte (Beschlüsse), die der Willensbildung im Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht dienen. Sie bestehen aus einzelnen gleich gerichteten Willenserklärungen mehrerer Personen, die gegenüber dem Leiter der Vereinigung parallel abgegeben werden. Ihre Eigenart besteht darin, dass sie nicht einstimmig gefasst werden müssen, sondern für sie das Mehrheitsprinzip gilt: Mehrheitlich gefasste Beschlüsse binden auch den, der sich der Abstimmung enthält oder dagegen gestimmt hat. Der gefasste Beschluss zur Beitragserhöhung wird als Gesamtakt also auch gegenüber A und B wirksam.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FABE

Fabian Elfeld

9.12.2020, 20:04:04

6 Personen in der Aufgabe, 6 tendenziell Weiße, abled Typen im Bild. Schon immer noch eine ziemlich Monokultur hier.

Real Thomas Fischer Fake 🐳

Real Thomas Fischer Fake 🐳

10.12.2020, 23:41:33

Gibt es eigentlich auch eine Möglichkeit die Dislikes zu seinen Kommentar zu Liken oder wäre das zu viel des Guten? 🤔

Real Thomas Fischer Fake 🐳

Real Thomas Fischer Fake 🐳

10.12.2020, 23:42:07

*seinem

Vladimir Miller

Vladimir Miller

12.1.2021, 23:44:44

Der trollt doch

Jakob G.

Jakob G.

3.6.2021, 00:14:18

Tut halt weh, den Spiegel vorgehalten zu bekommen. Fabian hat ja einen Punkt.

paschukanis

paschukanis

24.6.2021, 14:16:43

JuS sind einfach konservativer und reaktionärer als jede Klausurtagung der Jungen Union München-Nord oder irgendeine Polizei-Whatsappgruppe.

CLA

chuck lawris

2.9.2021, 23:24:16

Wie stellt man dann Asiaten dar? Änderung der Definition für Schwarzweiß-Farbe in Schwarz-Weiß-Gelb? Die Wortwahl "tendenziell" indiziert aber auch, dass er sich gar nicht so sicher is, wie es vom Künstler gedacht ist. Der eine hat zumindest etwas Ähnlichkeit mit Asiaten...auch wenn das rassistisch ist; schließlich gibt es auch eurasische Asiaten. Smiley

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.8.2022, 11:58:58

Liebe Alle, wir sind sehr froh, dass wir über das Forum die Möglichkeit haben, eure Anliegen und Kritikpunkte auf sachlicher Grundlage mit euch zu besprechen und uns mit euch auszutauschen. Entsprechend unserer Community-Guidelines können Diskussionen dabei gerne hart in der Sache, aber fair im Ton geführt werden. Dies bitten wir, auch im Hinblick auf das Thema der Diversität zu wahren. Auch wenn Fabians Kommentar hier zugegebenermaßen recht zugespitzt formuliert ist, hat er insoweit einen Punkt, dass unsere Illustrationen aus den Anfangstagen von Jurafuchs nur bedingt die ganze Breite unserer Gesellschaft abgebildet haben. Bereits seit zwei Jahren haben wir indes interne Guidelines für unsere Inhalte und Illustrationen aufgestellt, um - anders als viele andere Lehrmittel - ein deutlich realitätsgetreueres Bild unserer vielfältigen Gesellschaft zu zeichnen. Unser Fokus liegt derzeit indes weiterhin auf dem Ausbau des bestehenden Contents, weswegen wir darauf verzichtet haben, bereits bestehende Aufgaben im Hinblick auf den Aspekt Diversität nachträglich zu verändern. Wir hoffen, diese Schwerpunktsetzung findet eure Zustimmung und Akzeptanz. Herzliche Grüße und weiterhin viel Spaß mit Jurafuchs, Lukas - für das Jurafuchs-Team

EB

Elias Von der Brelie

11.6.2023, 21:38:08

Ich finde man kann es aber auch wirklich übertreiben. Soweit ich das sehe sind die Männchen in der Skizze alle Weiß, weil es weniger Aufwand ist und vermutlich niemand dran gedacht hat bei Skizzenartigen Schwarz-Weiß Männchen die lediglich als kleine Neben verbildlichung zur merkhilfe dienen, auf Diversität der Hautfarben zu achten. Wenn der Standardhintergrund Schwarz wären können Sie meinetwegen alle Schwarz sein. Wie kann einen sowas stören? Wie fällt einem sowas überhaupt auf? Tut mir leid aber das finde ich ein bisschen lächerlich.

JudgeFudge

JudgeFudge

5.9.2023, 01:29:06

Was zur Hölle ist denn hier los… das ist eine Lernplatform..

LAW

Law_yal_life

18.9.2023, 09:57:58

Das bedeute, bei

Gesamtakt

en handelt es sich um mehrseitige RG. Dabei wird keine Einstimmigkeit verlangt? Hauptsache die Mehrheit entscheidet dafür oder dagegen? Dabei werden alle WE parallel abgeben und gelten auch ggü. der Minderheit? Das funktioniert also wie im Rahmen des Demokratieprinzips? Also es gilt das, wofür die Mehrheit stimmt? Was passiert bei gleich hohen Stimmen für ja und nein? Wie muss man das juristisch dann betrachten? Trotzdem als

Gesamtakt

zu beurteilen? Ist das was anderes dann?

LAW

Law_yal_life

18.9.2023, 09:58:54

Noch vergessen: Gibt es eine Norm dafür? Oder einfach diesen Begriff in das Gutachten einbauen?

SCH

Schwanzanwaltschaft

7.3.2024, 11:28:16

Bedeutet das, dass man seine Stimmabgabe anfechten kann und je nach Mehrheitsverhältnissen der

Gesamtakt

bzgl. des Abstimmungsgwgestabd ex tunc nicht zustande gekommen ist.

Gruttmann

Gruttmann

7.3.2024, 15:07:32

Ich habe etwas recherchiert, hoffe ich kann dir damit helfen, aber eine eindeutige Lösung gibt es glaube ich nicht. Man kann seine Stimmabgabe anfechten, Die Anfechtung ermöglicht eine Überprüfung der Stimmabgabe und kann dazu führen, dass die betreffende Stimme für ungültig erklärt wird. Dies könnte dazu führen, dass der Beschluss für nichtig erklärt wird oder eine erneute Abstimmung durchgeführt werden muss. Die genauen Rechtsfolgen hängen aber von den Umständen ab. Im echten Leben würde ein Gericht entscheiden. In einer Jura-Klausur, denke ich müsste man auch nach den Umständen schauen, ob das Ergebnis sich verändert hätte, wie gravierend die Wahl betroffen ist etc LG Gruttmann

SCH

Schwanzanwaltschaft

7.3.2024, 19:02:26

Moin moin Gruttman, Ja das hilft und sehr freundlich, dass du extra recherchiert hast. Schönes Schaltjahr noch ! LG

Gruttmann

Gruttmann

7.3.2024, 20:54:16

Danke & kein Problem, hat mich auch interessiert 💪🏻


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