Zivilrecht
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Schönheitsreparaturen
Farbdiktat des Vermieters einer frisch „geweißelten“ Wohnung
Farbdiktat des Vermieters einer frisch „geweißelten“ Wohnung
30. August 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (19.519 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vermietet an M eine schöne weiß gestrichene Mietwohnung in Hamburg-Harvestehude. Per AGB wird vereinbart, dass M die Schönheitsreparaturen in der Regel alle fünf Jahre zu tragen hat und diese in neutralen, deckenden und hellen Farben auszuführen sind.
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