Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Besonderer Teil - Rom II-VO
Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
Erfolgsort nach Art. 4 Rom-II-VO
21. August 2025
14 Kommentare
4,5 ★ (5.692 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A übt in Straßburg an der Grenze zu Deutschland das Schießen. Aufgrund des Windes verirrt sich eine Kugel und trifft B, die sich auf der deutschen Seite am Rhein sonnt. Bei dem Transport ins Straßburger Krankenhaus gerät der Krankenwagen in einen Unfall, wodurch sich B zusätzlich das Bein bricht.
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