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Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall (Beitritt zur Vereinigung)
Sachverhalt
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Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall 2 (Betätigung in der Vereinigung)
M ist eins von vielen Mitgliedern der „Freunde des sibirischen Wolfes e.V.“. Sie will neue Mitglieder werben. Hierfür klingelt sie an Haustüren und versucht, die Bewohner in Gespräche zu verwickeln. Nach einiger Zeit wird ihr diese Art der Werbung polizeilich untersagt.
Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
In Land L werden alle Briefe und Paketsendungen über die staatseigene Königliche Post GmbH versendet. Alle Fernkommunikation läuft über die Königliche FernKom GmbH. König K behält sich so den Zugriff auf jedwede Kommunikation in L vor.