Öffentliches Recht

Grundrechte

Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)

Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall (Beitritt zur Vereinigung)

Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall (Beitritt zur Vereinigung)

17. August 2025

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Lehrerin L will der radikalen Gruppe „Rote Socken“, beitreten. Diese setzen sich, wie es auch in deren Satzung steht, seit 1965 für ein Ende des Kapitalismus ein. Der Beitritt wird ihr mit Verweis auf ihre Neutralitätspflicht von ihrem staatlichen Arbeitgeber verboten.

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