Öffentliches Recht
Grundrechte
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)
Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall (Beitritt zur Vereinigung)
Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall (Beitritt zur Vereinigung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lehrerin L will der radikalen Gruppe „Rote Socken“, beitreten. Diese setzen sich, wie es auch in deren Satzung steht, seit 1965 für ein Ende des Kapitalismus ein. Der Beitritt wird ihr mit Verweis auf ihre Neutralitätspflicht von ihrem staatlichen Arbeitgeber verboten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Individuelle Vereinigungsfreiheit: Grundfall (Beitritt zur Vereinigung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei den „Roten Socken“ handelt es sich um eine Vereinigung gem. Art. 9 Abs. 1 GG.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Art. 9 Abs. 1 GG schützt Individualrechte der L.
Genau, so ist das!
3. Durch das Verbot des Beitritts von Seiten ihres staatlichen Arbeitgebers ist L in einem durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützten Verhalten betroffen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
27.10.2024, 16:46:14
Bedarf es hinsichtlich der kollektiven Vereinigungsfreiheit und ihres persönlichen Schutzbereichs wie üblich des Umwegs über Art. 19 Abs. 3 GG oder ist die spezifische Grundrechtsträgerschaft von Vereinigungen als solchen der Vereinigungsfreiheit immanent?
Wendelin Neubert
30.10.2024, 14:39:16
Gute Frage @[QuiGonTim](133054)! Für die Vereinigungen, die vom persönlichen Schutzbereich der Vereinigungsfreiheit erfasst sind, bedarf es des Umwegs über Art. 19 Abs. 3 GG gerade nicht. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team