Systematik der Mängelrechte
26. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V einen Gebrauchtwagen. Beide gehen davon aus, dass der Wagen unfallfrei ist. Tatsächlich hatte der Wagen bereits einen Unfallschaden.
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Einordnung des Falls
Systematik der Mängelrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Käufer kann grundsätzlich frei wählen, ob er gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nacherfüllung, auf Rückgewähr des Kaufpreises infolge Rücktritt, auf Zahlung des mangelbedingten Minderwertes, auf Schadenersatz statt der Leistung oder ggf. Aufwendungsersatz geltend macht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Fristsetzung zur Nacherfüllung ausnahmsweise gem. § 323 Abs. 2 BGB bzw. § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich, entfällt auch der Vorrang der Nacherfüllung. K kann in diesem Fall seine Rechte aus § 437 Nr. 2 BGB (Rücktritt bzw. Minderung) bzw. § 437 Nr. 3 BGB (Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz) ohne Weiteres geltend machen.
Ja, in der Tat!
3. Kein Vorrang der Nacherfüllung besteht bei Schadenersatzansprüchen neben der Leistung (§ 280 Abs. 1 BGB) oder deren Verzögerung (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB) sowie bei anfänglich (§ 311a BGB) oder nachträglich (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB) unmöglicher Leistung (§§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 5 BGB).
Ja!
4. Der Nacherfüllungsvorrang gilt auch bei anderen bestehenden Leistungsverweigerungsrechten, etwa aus § 275 Abs. 2, 3 BGB.
Genau, so ist das!
5. Nach Fristablauf kann K in jedem Fall zwischen Rücktritt, Minderung, Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz wählen.
Ja, in der Tat!
6. K kann, sofern er dem Vorrang der Nacherfüllung genüge getan hat, Rücktritt parallel zu Schadensersatzansprüchen geltend machen.
Ja!
7. Sofern K die nachrangigen Gewährleistungsrechtsbehelfe geltend macht, erlischt sein Nacherfüllungsanspruch.
Genau, so ist das!
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