Strafrecht

Strafprozessrecht

Das Urteil

Umfang der Rechtskraft / Ergänzungsklage

Umfang der Rechtskraft / Ergänzungsklage

25. November 2024

4,9(4.976 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T will den Liebhaber seiner Freundin, den O, umbringen. Er überfährt ihn deshalb mit seinem Auto. Als O schon sechs Monate im Koma liegt, wird T wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Alle Beteiligten verzichten sofort nach Urteilsverkündung auf ihre Rechtsmittel. Einen Tag nach der Urteilsverkündung stirbt O.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Umfang der Rechtskraft / Ergänzungsklage

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Urteil ist formell rechtskräftig.

Ja, in der Tat!

Ein Urteil ist unanfechtbar und damit formell rechtskräftig, wenn es mit einem ordentlichen Rechtsmittel (Berufung, Revision) nicht mehr angegriffen werden kann. Das ist der Fall, wenn gegen eine Entscheidung gesetzlich kein Rechtsmittel vorgesehen ist, es verfristet ist, darauf verzichtet wurde, es zurückgenommen wurde oder eine abschließende Revisionsentscheidung das Urteil bestätigt hat. Hier kann das Urteil wegen des Rechtsmittelverzichts nicht mehr angefochten werden, es ist also formell rechtskräftig.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Das Urteil ist materiell rechtskräftig.

Ja!

Ist ein Urteil formell rechtskräftig, so tritt auch materielle Rechtskraft ein. Sie bewirkt die Endgültigkeit der im Tenor (nicht in der Begründung) ausgesprochenen Entscheidung und führt zum Strafklageverbrauch hinsichtlich der abgeurteilten prozessualen Tat (Art. 103 Abs. 3 GG, ne bis in idem). Der Grundsatz des ne bis in idem untersagt dabei nicht nur den Fall der Doppelbestrafung, sondern auch eine erneute Anklage nach rechtskräftigem Freispruch. Wegen der eingetretenen formellen Rechtskraft ist das Urteil auch materiell rechtskräftig.

3. T kann erneut wegen Mordes angeklagt werden, weil der Tod erst nach dem Urteil eingetreten ist.

Nein, das ist nicht der Fall!

Stellt sich später heraus, dass der den Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt wurde oder ein rechtlicher Gesichtspunkt übersehen wurde, bleibt es bei der rechtskräftigen Entscheidung. Dies gilt nach hM auch dann, wenn der Umstand noch gar nicht berücksichtigt werden konnte, weil er erst später eingetreten ist. Spätfolgen gehören noch zur Tat im prozessualen Sinne, sodass sich die Rechtskraft auch auf sie bezieht. Eine Ergänzungsklage sieht die StPO nicht vor. Eine erneute Anklage würde gegen Art. 103 Abs. 3 GG verstoßen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen