Sachverständigenkosten / unklare Mängelursache
11. Juli 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Autoliebhaber A kauft bei Händler H einen Oldtimer Opel Kadett. Von Anfang an springt jedoch regelmäßig während der Fahrt der eingelegte Gang aus der Kupplung. H streitet einen Mangel ab, weshalb A die Kfz-Sachverständige S für €500 beauftragt, die zu dem Ergebnis kommt, dass bei der Restauration des Oldtimers ein Fehler gemacht wurde, der repariert werden muss.
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Einordnung des Falls
Sachverständigenkosten / unklare Mängelursache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann Reparatur des Opel Kadett verlangen (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Die letztliche Kostentragungspflicht für die Transportkosten liegt beim Verkäufer.
Ja!
3. Die Sachverständigenkosten sind „zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich“ (§ 439 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
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