Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Dimensionen der Meinungsfreiheit: (3) Meinung muss nicht begründet sein
Dimensionen der Meinungsfreiheit: (3) Meinung muss nicht begründet sein
19. Juli 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Komikerin K sagt in einer Talkshow zur Corona-Pandemie mit einem Grinsen: "Das Motto unserer Zeit: Umgib dich nicht mit positiven Menschen!". Eine Begründung, was sie genau damit meint, erfolgt nicht. Kulturstaatsminister K findet das unerhört und will solche Äußerungen verbieten.
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