Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
15. August 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (14.735 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Anbetracht steigender Mieten will eine Gruppe von Bürgern großen Unternehmen, in deren Eigentum sich mehr als 3000 Wohnungen befinden, diese Wohnungen staatlich entziehen und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen.
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