Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Anbetracht steigender Mieten will eine Gruppe von Bürgern großen Unternehmen, in deren Eigentum sich mehr als 3000 Wohnungen befinden, diese Wohnungen staatlich entziehen und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) ist ein normgeprägtes Grundrecht: Inhalt und Schranken des Eigentums werden durch die Gesetze bestimmt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die vollständige Entziehung bestimmter Eigentumspositionen durch hoheitliche Maßnahmen ist nach Art. 14 GG unzulässig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Enteignung ist vom Eigentümer entschädigungslos hinzunehmen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L
19.12.2021, 11:28:17
Ich vermute, dass ihr da sowie so hinterher seid, aber es ist echt auffällig, dass im Öffentlichen Recht die App nicht so breit aufgestellt ist wie im Zivilrecht oder Strafrecht. Da wünsche ich mir in Zukunft gerne viele weitere Fälle zu den Grundrechten oder dem Verwaltungsrecht.
Wendelin Neubert
19.12.2021, 16:25:38
Hallo L, danke für deine Nachricht, da hast du leider vollkommen Recht. Das ist uns bewusst und wir haben da auch grad nochmal unser Team verstärkt. Hier kommen jetzt zeitnah ganz viele neue Inhalte! Danke für deine Geduld! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Sinemm
11.10.2023, 18:18:57
Was bedeutet zeitnah genau? 1 Jahr ist vergangen und hier ist leider immer noch nur eine Aufgabe zu Art. 14 :(
Wendelin Neubert
25.7.2024, 17:10:06
Hallo @[Sinemm](42286), es hat leider viel länger gedauert als geplant, aber mittlerweile haben wir ein umfassendes Kapitel auch zu Art. 14 GG :) Danke für Deine Geduld! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
🦊²
25.12.2022, 17:28:30
Hey, es wäre Mega, wenn für das Eigentumgrundrecht noch weitere Fälle zum Eingriff und der Verfassungsrechtlichen Rechtfertigung kommen. Das Eigentum erfährt ja eine gewisse Dogmatik (Schweretheorie / Aufopferung BGH und Nassauskiesung BVerfG). Ich wäre euch hierfür sehr dankbar, wenn ihr das in eurer gewohnten Didaktik aufbereiten könntet! 🎄🥹 Liebe Grüße
Lukas_Mengestu
3.1.2023, 14:47:21
Lieben Dank für den Hinweis, Fuchs²! Das nehmen wir gerne auf unsere To-Do für das neue Jahr mit auf :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Wendelin Neubert
25.7.2024, 15:49:49
Hallo @[🦊²](56887), wir wollten Dich nur darüber informieren, dass wir in den letzten Monaten die Freiheit des Eigentums umfassend ergänzt haben und nun auch Aufgaben zum Eingriff und zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung vorhanden sind. Dazu gehören auch Aufgaben zur Abgrenzung zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen auf der einen und
Enteignungauf der anderen Seite. In diesem Kontext gehen wir auch – kurz – auf den
Nassauskiesungsbeschlussdes BVerfG ein. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
3.11.2024, 08:54:08
Liebes Jurafuchs-Team, mir ist der Begriff der Junktimklausel noch nicht ganz klar. Welche Regelungen werden verbunden?
Enteignungund Entschädigung?
Michael
19.11.2024, 12:53:32
Ich finde die Formulierung auch etwas verwirrend. Die Junktimklausel besagt aber (wie du sagst), dass die
Enteignungnur in Verbindung mit einer Entschädigungsregel getroffen werden darf.