Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Anbetracht steigender Mieten will eine Gruppe von Bürgern großen Unternehmen, in deren Eigentum sich mehr als 3000 Wohnungen befinden, diese Wohnungen staatlich entziehen und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen.
Einordnung des Falls
Grundverständnis: Schutz vor Enteignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) ist ein normgeprägtes Grundrecht: Inhalt und Schranken des Eigentums werden durch die Gesetze bestimmt.
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Genau, so ist das!
2. Die vollständige Entziehung bestimmter Eigentumspositionen durch hoheitliche Maßnahmen ist nach Art. 14 GG unzulässig.
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Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Enteignung ist vom Eigentümer entschädigungslos hinzunehmen.
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Nein!
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L
19.12.2021, 11:28:17
Ich vermute, dass ihr da sowie so hinterher seid, aber es ist echt auffällig, dass im Öffentlichen Recht die App nicht so breit aufgestellt ist wie im Zivilrecht oder Strafrecht. Da wünsche ich mir in Zukunft gerne viele weitere Fälle zu den Grundrechten oder dem Verwaltungsrecht.
Wendelin Neubert
19.12.2021, 16:25:38
Hallo L, danke für deine Nachricht, da hast du leider vollkommen Recht. Das ist uns bewusst und wir haben da auch grad nochmal unser Team verstärkt. Hier kommen jetzt zeitnah ganz viele neue Inhalte! Danke für deine Geduld! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

Sinemm
11.10.2023, 18:18:57
Was bedeutet zeitnah genau? 1 Jahr ist vergangen und hier ist leider immer noch nur eine Aufgabe zu Art. 14 :(
🦊²
25.12.2022, 17:28:30
Hey, es wäre Mega, wenn für das Eigentumgrundrecht noch weitere Fälle zum Eingriff und der Verfassungsrechtlichen Rechtfertigung kommen. Das Eigentum erfährt ja eine gewisse Dogmatik (Schweretheorie / Aufopferung BGH und Nassauskiesung BVerfG). Ich wäre euch hierfür sehr dankbar, wenn ihr das in eurer gewohnten Didaktik aufbereiten könntet! 🎄🥹 Liebe Grüße

Lukas_Mengestu
3.1.2023, 14:47:21
Lieben Dank für den Hinweis, Fuchs²! Das nehmen wir gerne auf unsere To-Do für das neue Jahr mit auf :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team