Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Einführungsfall Art. 14: Kleingarten Schutzbereich
Einführungsfall Art. 14: Kleingarten Schutzbereich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zum Schutz der Schrebergartenkultur erlässt der Bundestag ein Gesetz, welches verbietet, dass laufende Pachtverträge über Grundstücke, die kleingärtnerisch genutzt werden, nicht ordentlich gekündigt werden dürfen. E ist Eigentümer eines solchen Grundstücks und empört.
Diesen Fall lösen 76,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführungsfall Art. 14: Kleingarten Schutzbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch das Gesetz könnte E in seiner durch Art. 14 GG geschützten Eigentumsfreiheit betroffen sein.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird durch das Gesetz der Bestand von Es Grundstück beeinträchtigt (Art. 14 Abs. 1 GG)?
Nein!
3. Da der Bestand des Grundstücks unangetastet bleibt, ist der sachliche Schutzbereich der Eigentumsfreiheit nicht eröffnet.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
chu
31.12.2023, 12:23:02
Habe ich hier gerade einen Denkfehler, oder stimmt etwas mit der Formulierung nicht? 🤔 Die Ausgangssituation ist, dass die ordentliche Kündigung möglich ist, was durch das neue Gesetz verboten werden soll, richtig? Dann steht im Sachverhalt ein "nicht" zu viel.
meentangled
8.1.2024, 19:48:39
Frage ich mich auch. Ist die aktuelle Rechtslage, dass ordentliche Kündigungen ausgeschlossen werden können (vertraglich vielleicht?), und das soll nun verboten werden, sodass es mit der neuen Rechtslage zwingend so ist, dass alle Mietverträge außerordentlich gekündigt werden können? Ich bin mir unsicher, ob die Frage und ihre Antwort so Sinn ergeben.