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Zwangsweise Vorführung vor Gericht

einfach
schwer99 % lösen richtig
28. Mai 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Z soll als Zeuge vor einem Strafgericht aussagen. Er wurde ordnungsgemäß geladen, erscheint aber nicht und ist auch nicht angemessen entschuldigt. Das Gericht ordnet die zwangsweise Vorführung an (§§ 51 Abs. 1 S. 3, 135 StPO). Polizist P holt Z zuhause ab und führt ihn gegen seinen Willen vor.

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