Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Zwangsweise Vorführung vor Gericht
Zwangsweise Vorführung vor Gericht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z soll als Zeuge vor einem Strafgericht aussagen. Er wurde ordnungsgemäß geladen, erscheint aber nicht und ist auch nicht angemessen entschuldigt. Das Gericht ordnet die zwangsweise Vorführung an (§§ 51 Abs. 1 S. 3, 135 StPO). Polizist P holt Z zuhause ab und führt ihn gegen seinen Willen vor.
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Einordnung des Falls
Zwangsweise Vorführung vor Gericht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die zwangsweise Vorführung vor Gericht stellt einen Eingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) dar.
Ja!
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