Einführungsfall: § 1004 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Oma Ingrid (I) liebt laute Musik und lässt die ganze Nachbarschaft daran teilhaben. Nachbar Norbert (N), dem das benachbarte Grundstück gehört, erfreut das weniger.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall: § 1004 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da das Eigentum nur durch den Anspruch auf Besitzverschaffung nach § 985 BGB geschützt ist, kommen andere Ansprüche des N nicht in Betracht.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. N könnte gegen I einen Anspruch auf Beseitigung der Störung nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB haben, falls die Voraussetzungen vorliegen.
Genau, so ist das!
3. N könnte auch einen Anspruch auf Unterlassung der Störung nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB haben, falls die Voraussetzungen vorliegen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
16.9.2023, 23:42:11
Wäre § 985 dann lex specialis zu § 1004?
Paulah
17.9.2023, 11:57:58
Die Vorschriften regeln unterschiedliche Sachverhalte: § 985 schützt den Besitz des Eigentümers, § 1004 schützt vor sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums