Einführungsfall: § 1004 BGB
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Oma Ingrid (I) liebt laute Musik und lässt die ganze Nachbarschaft daran teilhaben. Nachbar Norbert (N), dem das benachbarte Grundstück gehört, erfreut das weniger.
Einordnung des Falls
Einführungsfall: § 1004 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da das Eigentum nur durch den Anspruch auf Besitzverschaffung nach § 985 BGB geschützt ist, kommen andere Ansprüche des N nicht in Betracht.
Nein!
2. N könnte gegen I einen Anspruch auf Beseitigung der Störung nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB haben, falls die Voraussetzungen vorliegen.
Genau, so ist das!
3. N könnte auch einen Anspruch auf Unterlassung der Störung nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB haben, falls die Voraussetzungen vorliegen.
Ja, in der Tat!
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evanici
16.9.2023, 23:42:11
Wäre § 985 dann lex specialis zu § 1004?
![Paulah](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ihwwpdflqbaactumwyzyt.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Paulah
17.9.2023, 11:57:58
Die Vorschriften regeln unterschiedliche Sachverhalte: § 985 schützt den Besitz des Eigentümers, § 1004 schützt vor sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums