Schulung für Betriebsratsmitglieder
Individualarbeitsrecht II (Rechte & Pflichten)
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
19. Februar 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Mirkos Formulararbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden geregelt. Ferner ist vereinbart, dass etwaige Überstunden angeordnet werden können und diese mit dem Gehalt abgegolten sind.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gibt ihm stets das Recht auch Überstunden anzuordnen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss Mirko auf Anordnung seiner Chefin Überstunden leisten?
Genau, so ist das!
3. Muss Mirko die Überstunden unentgeltlich leisten?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Da der Vertrag keine Vereinbarung über die Vergütung der Überstunden enthält, kann Mirko aber kein Geld, sondern nur Freizeitausgleich für geleistete Überstunden verlangen.
Nein!
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