Unrechtszweifel-Rechtsprechung 5
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist Vorstandsmitglied in einer Gesellschaft mit Betriebsrat. Als ihr Sohn sie nach Geld der Gesellschaft fragt, geht sie zutreffend davon aus, dass sie die Entscheidung innerhalb der nächsten Stunde treffen muss. Ihren Anwalt erreicht sie leider nicht. Sie gibt daher im Glauben an die Rechtmäßigkeit das Geld an ihren Sohn.
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Einordnung des Falls
Unrechtszweifel-Rechtsprechung 5
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat eine rechtswidrige Untreue (§ 266 StGB) begangen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte bei Tatbegehung die Einsicht unrechtmäßig zu handeln.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hätte T den Irrtum vermeiden können?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.1.2023, 16:42:55
Mit der hM ist der Verbotsirrtum hier unvermeidbar, weil die T schnell entscheiden musste. Mit der Gegenmeinung in der Literatur ist er dagegen vermeidbar. Ist das so richtig?
lecker Brei 🥣
22.2.2023, 09:00:36
Mittlerweile kann man ja alles googeln,auch wenn man wenig Zeit hat …